Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung für Deutsche die ins Ausland reisen.
Welche Arten von Auslandskrankenversicherung auch Reisekrankenversicherung gibt es?
Es kann abhängig von der Dauer, oder vom Aufenthaltszweck unterschieden werden.Auslandskrankenversicherung weltweit
Bei der Dauer unterschiedet man in die kurz- und langfristige Auslandskrankenversicherung.

Unter kurzfristig versteht man in alle Regel Aufenthalten von bis zu 42 Tagen, solche meist Urlaubsreisen, können über preiswerte Jahrereisekrankenversicherungen versichert werden. Die Beiträge liegen hier zwischen ca. 8,- EUR und 17,-EUR je nach Tarif und Alter. Für Familien gibt es günsitge Familientarife.
Normale langfriste Tarife können häufig tageweise abgeschlossen werden und sichern meist eine Aufenthaltsdauer bis zu 365 Tagen ab.  Langfristige Sondertarife (für bestimmte Zielgruppen) können biszu einer Dauer von 5 Jahren abgeschlossen werden. Ein sehr begrenztes Angebot gibt es auch für unbefristete Aufenthalte im Ausland.

Unterscheidung nach Aufenthaltszweck:
- Privatreisen (Urlaubsreisen)
- Dienstreisen (kurzfristige Dienstreisen, oder Entsendung)
- Studentische Aufenthalte (studieren im Ausland, Auslandssemester)
- Aupair Aufenthalte
- Arbeitnehmer im Ausland

Für die einzelnen Zielgruppen gibt es einige Angeobte, meist haben sich auch Vermittler auf diese Zielgruppen spezialisert.

Wichtiges zum Abschluss:
Eine Auslandskrankenversicherung sollte immer für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes vor Antritt abgeschlossen werden. Nur ganz wenige Angebote lassen den Abschluss noch nach Reisenatritt zu, eine Verlängerung ist meist nur auch Antrag möglich, solche Anträge können dann auch vom Versicherer abgelehnt werden.

Auslandskrankenversicherungen werden ohne Prüfung des Gesundsheitsstandes angeboten, dafür sind jedoch nur akute eintretende Erkrankenungen versichert, Erkrankungen die vor dem Beginn der Vertrages bestanden haben (Vorerkrankungen)  und wieder behandelt werden müssen sind ausgeschlossen.
Nachleistung: Einige Angebote sehen vor, dass über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Leistungspflicht für Erkrankungen die vor dem eigentlichen Ende eingetreten sind besteht. Diese Nachleistung ist unterschiedlich definiert. Gute Versicherungsbedingungen sehen dafür Leistungen ohne zeitliche Begrenzung bis zur sogenannten Transportfähigkeit vor.
Rücktransport: die sehr guten Bedingungen haben folgende Bestimmung:
die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person im Heimatland nächstgelegene geeignete Krankenhaus;
Darüber hinaus werden auf Wunsch der versicherten Person die Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports erstattet, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die weitere Krankenhausbehandlung voraussichtlich 14 Tage übersteigt.
Unabhängig hiervon werden die Kosten des Rücktransportes ins Heimatland übernommen, wenn diese im Rahmen der voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung bleiben.
Mit diesen Formulierungen sind alle sinnvollen Möglichkeiten abgedeckt.

Bei Fragen zur Auslandskrankenversicherung wenden Sie sich besser an Spezialisten die sich auf diese spezielle Versicherungsart konzentriert haben. Jeder Versicherer oder auch Versicherungsvermittler bietet solche Verträge an, doch Spezialisten sind besser als Generalisten.

Bei einem typischen Auslandsstudium buchen die meisten Personen jedoch meist nur den Hinflug, Die exakten Daten für einen Rückflug stehen oft noch nicht fest. Beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung kann deshalb auf eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung verzichtet werden. Die Reiseabbruchversicherung gilt ja nach Reiseantritt, für die Stornokosten des noch nicht „verbrauchten“ Reiseteiles, die bei einer reinen Flugbuchung nicht anfallen.

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